Rechtsprechung
BVerfG, 05.02.2020 - 2 BvL 7/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 100 Abs. 1 GG; § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 73 StGB; § 2 Abs. 2 JGG; § 8 JGG; § 105 Abs. 1 JGG
Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von Einziehungsvorschriften im Jugendstrafrecht (Vereinbarkeit der Vermögensabschöpfung mit dem Erziehungsgedanken; Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit; konkrete Normenkontrolle; Darlegungsanforderungen an eine Richtervorlage; ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Einziehung im Jugendstrafrecht
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 S 1 Alt 2 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 81a S 1 BVerfGG, § 2 Abs 2 JGG
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Einziehung nach §§ 2 Abs 2 JGG iVm §§ 73 ff StGB im Jugendstrafrecht - rewis.io
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Einziehung nach §§ 2 Abs 2 JGG iVm §§ 73 ff StGB im Jugendstrafrecht
- datenbank.nwb.de
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Einziehung nach §§ 2 Abs 2 JGG iVm §§ 73 ff StGB im Jugendstrafrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einziehung im Jugendstrafrecht
Verfahrensgang
- AG Norden, 25.04.2019 - 8a Ls 510 Js 14027/18
- BVerfG, 05.02.2020 - 2 BvL 7/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 156
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (28)
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Auszug aus BVerfG, 05.02.2020 - 2 BvL 7/19
Hierfür muss das vorlegende Gericht in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, dass es bei seiner anstehenden Entscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt und aus welchen Gründen es von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist (vgl. BVerfGE 105, 61 ; 141, 1 ; stRspr).Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; 138, 136 ; 141, 1 ).
Das Gericht muss sich dabei mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ; 141, 1 ).
Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ).
- BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
Auszug aus BVerfG, 05.02.2020 - 2 BvL 7/19
Hierfür muss das vorlegende Gericht in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, dass es bei seiner anstehenden Entscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt und aus welchen Gründen es von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist (vgl. BVerfGE 105, 61 ; 141, 1 ; stRspr).Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; 138, 136 ; 141, 1 ).
Das Gericht muss sich dabei mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ; 141, 1 ).
- BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
Zwangsarbeit
Auszug aus BVerfG, 05.02.2020 - 2 BvL 7/19
Das Gericht muss sich dabei mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ; 141, 1 ).Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ).
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG
Auszug aus BVerfG, 05.02.2020 - 2 BvL 7/19
Das vorlegende Gericht muss von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm überzeugt sein und die für diese Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 , 141, 1 ).Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ).
- BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der …
Auszug aus BVerfG, 05.02.2020 - 2 BvL 7/19
Es muss dargelegt sein, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle der Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 79, 240 ; 121, 108 , 141, 1 ).Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ).
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 05.02.2020 - 2 BvL 7/19
Das vorlegende Gericht muss von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm überzeugt sein und die für diese Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 , 141, 1 ).Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ).
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Auszug aus BVerfG, 05.02.2020 - 2 BvL 7/19
Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; 138, 136 ; 141, 1 ). - BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus BVerfG, 05.02.2020 - 2 BvL 7/19
Das vorlegende Gericht muss von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm überzeugt sein und die für diese Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 , 141, 1 ). - BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht …
Auszug aus BVerfG, 05.02.2020 - 2 BvL 7/19
Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; 138, 136 ; 141, 1 ). - BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem …
Auszug aus BVerfG, 05.02.2020 - 2 BvL 7/19
Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt ein Vorlagebeschluss nur, wenn die Ausführungen des Gerichts erkennen lassen, dass es sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 127, 335 ; stRspr). - BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
Anfrageerfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im …
- BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11
Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
- BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09
Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog. …
- BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
Beförderungsverbot
- BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08
Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei …
- LG Münster, 12.07.2018 - 10 Ns 14/18
Einziehung von Taterträgen, Einziehung des Wertes von Taterträgen, Jugendliche, …
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO
- BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- LG Trier, 27.09.2017 - 8031 Js 20631/16
- BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
Dieselsubventionierung
- BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51
Besatzungsanordnungen
- AG Frankfurt/Main, 29.03.2018 - 905 Ds 4720 Js 220181/17
§ 73 StGB, § 73c StGB, § 2 JGG, § 15 JGG, §§ 246 Abs. 1, ...
- AG Frankfurt/Main, 29.03.2018 - 905 Ds 4610 Js 218247/17
§ 73 StGB, § 73c StGB, § 2 JGG, § 15 JGG, §§ 1, ...
- AG Rudolstadt, 29.08.2017 - 312 Js 11104/17
Jugendstrafverfahren wegen mehrfachen Betruges: Zulässigkeit der Einziehung von …
- BGH, 20.01.2021 - GSSt 2/20
Einziehung (kein Ermessen über die Anordnung der Einziehung von Wertersatz auch …
Auch würde ihr Wortlaut, isoliert betrachtet, der vom vorlegenden Senat vertretenen Auffassung nicht zwingend entgegenstehen (vgl. BVerfG (Kammer), NStZ-RR 2020, 156, 157). - BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18
Vorlageverfahren; Einziehung des Werts von Taterträgen (Ermessen des Tatgerichts …
Eine Stütze findet die Auffassung des Senats in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Wortlaut des § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG der Auslegung durch den Senat "jedenfalls nicht entgegensteht' (BVerfG, NStZ-RR 2020, 156, 158). - VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 4 S 3078/19
Probebeamtenverhältnis; Rechtsgrundlage für die Entlassung aus dem …
Im Übrigen ist - soweit es um § 23 Abs. 4 BeamtStG geht - eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG nur zulässig, wenn das vorlegende Gericht von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm überzeugt ist (st. Rspr.; vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 05.02.2020 - 2 BvL 7/19 -, NStZ-RR 2020, 156 [157]).